Sonntag, 4. Mai 2014

Punktereform 2014. Wie, was, warum?

Das Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg heißt seit dem 01. Mai 2014 Fahreignungsregister (FAER). 

Mit dem neuen Namen kam auch eine nicht unerhebliche Reform. Das bisher gültige Punktesystem wurde komplett überarbeitet und soll nun überschaubarer und fairer sein. 


Aber was heißt das für den Einzelnen im Klartext? 

Wir haben das wichtigste in 3 Punkten zusammengefasst.


1. Das neue Punktesystem
Viele waren nach dem ersten Bekanntwerden der neuen Verordnung verunsichert. Schon bei 8 Punkten den Führerschein verlieren, statt wie bisher bei 18? Es hört sich erst einmal nach einer sehr starken Verschärfung an. Ist es auch. Andererseits wurden aber natürlich ebenfalls die Bußgeldkataloge entsprechend angepasst. Je nach Verstoß gibt es jetzt (nur noch) bis zu 3 Punkten, vorher waren es 7.
Außerdem gibt es Punkte in Flensburg nur noch für "Verstöße, die eine Sicherheitsgefährdung darstellen". So wird zum Beispiel das Fahren in einer Umweltzone ohne Umweltplakette nicht mehr mit einem Punkt geahndet. Dafür verdoppelt sich in diesem Fall aber das Bußgeld mal schnell von 40€ auf 80€. Was uns auch schon zu Punkt 2 bringt:
2. Deutlich höhere Bußgelder
Wie der Titel schon sagt: die Bußgelder für Verstöße wie etwa das Handyverbot missachten oder die Ladung falsch sichern, kosten seit Mai erheblich mehr. Natürlich zusätzlich zum Eintrag im Fahreignungsregister. 

Um das mal zu verdeutlichen, ein kleiner Auszug aus dem neuen Katalog:

Verstoß gegen Handyverbot:   alt 40€   -   neu 60€
Verstoß gegen Winterreifenpflicht:   alt 40€   -   neu 60€
Ladungssicherung, keine oder falsche:   alt 50€   -   neu 60€
TÜV um mehr als 8 Monate überzogen:   alt 40€   -   neu 60€

Was aber ist denn nun mit den alten (ggf. bisher gesammelten) Punkten?
3. Die Umrechnung bestehender Punkte
Bereits vorhandene Punkte wurden zum 1. Mai auf ein neues Punktekonto umgerechnet, wobei Eintragungen, die nach der neuen Regelung nicht mehr eingetragen würden, automatisch gelöscht wurden. Wer sicher gehen oder allgemein mehr über seinen persönlichen Punktestand erfahren möchte, kann sich direkt schriftlich an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg wenden. Ein entsprechender Antragsvordruck ist auf der Website des Kraftfahrtbundesamtes online verfügbar.  
Aber nochmal zurück zur Umrechnung. Wie genau funktioniert die denn jetzt?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat dazu mehrere leicht verständliche Grafiken veröffentlicht, von der wir eine hier zeigen:
Grafik des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Umrechnung der Punkte aus dem Verkehrszentralregister in das Fahreignungsregister zum 01. Mai 2014. 
Wer jetzt noch Fragen hat, dem möchten wir gerne den Beitrag zum Thema Punktereform auf der Internetpräsenz des Bußgeldkataloges empfehlen. Dort zu finden ist (natürlich) auch der aktuelle, vollständige Bußgeldkatalog 2014 sowie ein Bußgeldrechner. 

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